Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen des Norisforcecon e.V. (NFC) in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des NFC; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Widerrufsrecht
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Abholbestätigung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an info@norisforcecon.de genügt) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
NorisForcecon e.V.
c/o Dr. Michael Nosseir
Ellingstrasse 4
90445 Nürnberg
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, sowie mit Privatpersonen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Nürnberg, vereinbart.
Sonstiges
Durch Anmeldung und vollständiger Zahlung kommt ein Vertrag mit dem NorisForceCon e.V. zustande.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
Eine Stornierung der Teilnahme ist nicht möglich, der Teilnehmer ist jedoch berechtigt sein Zimmer an Dritte zu übertragen. Die Übertragung des Zimmers ist bis unmittelbar vor der Veranstaltung durch die direkte Umschreibung des NorisForceCon e.V. möglich. Eine Vollmacht des Zimmerinhabers ist dazu erforderlich.
Bei einem Gewinnspiel gewonnene Tickets, auch bei unseren Sponsoren, sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung bzw. des Programmablaufs vor.
Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars. Sollte ein angekündigter Gaststar ausfallen, sorgt der Veranstalter, wenn möglich, für Ersatz
Die Vorträge der Stargäste sowie andere Veranstaltungen werden überwiegend in englischer Sprache stattfinden. Übersetzungen in die deutsche Sprache finden nur zum Teil statt.
Der Einlass zur Aftershow-Party ist ab 18 Jahren oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals, zu erkennen an der Kleidung, ist Folge zu leisten
Das Mitbringen von Waffen oder anderen, gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, beim Einlass vorgezeigt werden.
Ebenso ist das Mitbringen von Betäubungsmitteln untersagt, soweit diese gegen das Gesetz verstoßen!
Der Veranstalter behält sich vor, das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen bei bestimmten Programmpunkten zu verbieten. Bei Verstoß hiergegen erfolgt der Verweis von der Veranstaltung.
Der Veranstalter hat das Hausrecht!